Kraftfahrtversicherung

Kraftfahrtversicherung – verpflichtend im Straßenverkehr

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, um sich im Straßenverkehr überhaupt bewegen zu dürfen. Sie deckt Personen- oder Sachschäden, die Dritten zugefügt wurden, ab. Beispielsweise bei einem Autounfall, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde und auch der Fahrer verletzt wurde.

Bei einer Kraftfahrtversicherung wird zwischen Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkasko-, als auch die Vollkaskoversicherung decken die Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Als Ihr zuverlässiger und erfahrener Versicherungsmakler aus Neuss beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch umfassend darüber, welche Varianten die für Sie beste Lösung ist. Dabei beziehen wir alle wichtigen Faktoren und Ihre speziellen Versicherungsbedürfnisse in die Analyse mit ein. Verlassen Sie sich auf uns und schützen Sie sich für jeden Fall!

Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?

  • Brand/Explosion
  • Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub
  • Glasbruchschäden
  • Schäden durch Kurzschluss
  • Marderbiss
  • Einwirkungen von Sturm und Hagel
  • Blitzschlag
  • Zusammenstoß mit Haarwild

Was deckt die Vollkaskoversicherung ab?

  • Vandalismus
  • mutwillige Beschädigungen durch Fremde
  • selbst verschuldete Schäden
  • alle Punkte der Teilkaskoversicherung

Beitragsberechnung Kraftfahrtversicherung

In die Berechnung der Prämie für die Kfz-Versicherung werden viele unterschiedliche Faktoren mit einbezogen. Unter anderem der Wohnort, die Kilometerleistung, die Schadenfreiheitsklasse, der Versicherungsumfang oder die Selbstbeteiligung.

Als Ihre unabhängigen Versicherungsmakler aus Neuss unterstützen wie Sie bei allen notwendigen Schritten zu Ihrem optimalen Versicherungsschutz. Von der Beratung über die Betreuung stehen wir zuverlässig an Ihrer Seite und haben stets Ihre Interessen im Blick.

Sie wollen einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren? Dann nutzen Sie unser gerne unser praktisches Formular.