Kraftfahrtversicherung – verpflichtend im Straßenverkehr
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, um sich im Straßenverkehr überhaupt bewegen zu dürfen. Sie deckt Personen- oder Sachschäden, die Dritten zugefügt wurden, ab. Beispielsweise bei einem Autounfall, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde und auch der Fahrer verletzt wurde.
Bei einer Kraftfahrtversicherung wird zwischen Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkasko-, als auch die Vollkaskoversicherung decken die Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Als Ihr zuverlässiger und erfahrener Versicherungsmakler aus Neuss beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch umfassend darüber, welche Varianten die für Sie beste Lösung ist. Dabei beziehen wir alle wichtigen Faktoren und Ihre speziellen Versicherungsbedürfnisse in die Analyse mit ein. Verlassen Sie sich auf uns und schützen Sie sich für jeden Fall!
Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?
- Brand/Explosion
- Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub
- Glasbruchschäden
- Schäden durch Kurzschluss
- Marderbiss
- Einwirkungen von Sturm und Hagel
- Blitzschlag
- Zusammenstoß mit Haarwild